Die länderübergreifende Kooperation Umweltinformationssysteme (VKoopUIS) führt das Projekt LHP-App Meine Pegel unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg und ist bemüht, seine Apps in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App Meine Pegel Version 2.1.4 und höher.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Wichtige Aspekte der barrierefreien Gestaltung wurden berücksichtigt, unter anderem:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App Meine Pegel und beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer mobilen Anwendung aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Referat 15 – Informationstechnik, IT-Leitstelle, UIS, Nachhaltige Digitalisierung
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
IuK-Leitstelle@um.bwl.de
Telefon: +49 (0)711 126-0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese mobile Anwendung den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die App 'Meine Pegel' oder diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.